Beschluss:
Der Rat beschließt zur
Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität folgende Neufassung der Kriterien
zur Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland:
- Das bisherige Kriterium zur Gesamtzahl der Stellplätze für stationsbasierte
Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln wird von
15 % der Gesamtzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge eines
Carsharing-Unternehmens auf 25 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor erhöht.
- Das bisherige Kriterium, der Standort eines Carsharing-Unternehmens
im öffentlichen Straßenland muss in einem Radius von 300 m zu einem
Verknüpfungspunkt des ÖPNV liegen, wird dahingehend abgeändert, dass sich
der Standort eines Carsharing-Unternehmens im öffentlichen Raum in einem
Umkreis von 300 m zu einer beliebigen Haltestelle des ÖPNV befinden muss.
- Alle Elektrofahrzeuge parken an bewirtschafteten Parkplätzen mit
Ladesäulen während des Ladevorganges eine Stunde kostenfrei.
- Elektrofahrzeuge von Carsharing-Anbietern parken an allen
Parkscheinautomaten eine Stunde kostenfrei.
Der Rat stellt den Bedarf zur Umrüstung von 2.580 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Höhe von 638.100 € fest und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet.
Alternative zu den Beschlusspunkten 1 und 2:
Die bisherigen Kriterien für stationsbasiertes
Carsharing (Vorlagen-Nummern 5678/2008, 0087/2015 und 0682/2016) werden
unverändert beibehalten.
Alternativen zum Beschlusspunkt 4:
Alle Elektrofahrzeuge parken an allen
Parkscheinautomaten auf dem Gebiet der Stadt Köln eine Stunde kostenfrei.
Die
Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
5. (neu) Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Umsetzung
der „kostenfreien ersten Stunde“ alternative Möglichkeiten, gerade auch unter
Kostenaspekten zu prüfen, so z.B. die Umsetzung durch Nutzung einer App oder
Parkscheiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in
geänderter Form empfohlen.