Nachtrag: 04.02.2019

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss:

1)    Der Gesundheitsausschuss beschließt, das mit ESF- und Landesmitteln bis zum 31.03.2019 geförderte Projekt „Plan27“ wie bisher bei den Trägern

·         „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“
(bisher für die Sozialraumgebiete) im linksrheinischen Norden Kölns,
mit einer halbe Vollzeitstelle,

·         die „Alexianer Köln GmbH“,
(bisher für die Sozialraumgebiete) im linksrheinischen Süden Kölns,
ebenfalls mit einer halben Vollzeitstelle,

·         „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“,
(bisher für die Sozialraumgebiete) im Rechtsrheinischen Kölns,
mit einer Vollzeitstelle

ab 01.04.2019 bis zum 31.12.2019 auf Basis des vorgelegten Konzeptes (Anlage 1) fortzuführen. Dabei ist vorgesehen, das Angebot, das bisher als Projekt im Rahmen der Landesförderung ausschließlich auf die elf ausgewiesenen Sozialraumgebiete eingegrenzt war, auf das Stadtgebiet auszuweiten, da junge Menschen mit psychischen Problemen, die nicht den Sozialraumgebieten wohnen, von diesem Angebot nicht ausgeschlossen werden sollten.

 

2)     Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen im HPL 2019 im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Umfang von 138.000 €.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Aufgrund von Beratungsbedarf der Fraktion Die Grüne wird der Beschluss ohne Votum in das nachfolgende Gremium verwiesen.