Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.03.2019 LA/0035/2019 |
Beschluss: | zurückgestellt |
Vorlage: | 0065/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage Rat 198 KB | |
![]() | Anlage 01 Mitteilung 3539-2018 23 KB | |
![]() | Anlage 2, Auszug Liegenschaftsausschuss vom 14.05.2019 120 KB |
Der Rat beschließt, der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 – nicht zu folgen. Sie soll jedoch im Rahmen der Evaluation des Verfahrens der Konzeptvergabe mit bewertet werden.
Alternative:
Der Rat beschließt, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (ZustO) künftig zu ändern und den Bezirksvertretungen für die Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität ein Anhörungsrecht einzuräumen. Dafür soll § 2 Abs. 2 Ziffer 2.2 ZustO um folgenden Halbsatz ergänzt werden: …„Vergaben städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität;“. Die Änderung wird bei der nächsten Änderung der ZustO mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
zurückgestellt