Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich
Schulpavillons zur Bildung von 44 Klassenräumen, 2 OGTS-Räumen und 4 Mensen mit
Küchen und Nebenräumen im Rahmen der vergaberechtlich vertretbaren
Möglichkeiten zu beschaffen und an 10
Standorten (s. Anlage 1) zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur
Mehrklassenbildung oder als Interim aufzustellen.
Der Rat stellt für diese Beschaffung
vorgezogen den Bedarf fest. Das Rechnungsprüfungsamt wird richtlinienkonform in
den Beschaffungsvorgang eingebunden.
Die Finanzierung der Flächenbereitstellung
erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur
Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete
(Flächenverrechnungspreis) ab 2020 im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu
veranschlagen, die sich für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und
sonstiger Nebenkosten auf rund 782.000 € p.a. beläuft. Die anteilig für das Jahr 2019 zu
entrichtende Miete beträgt für die Schulpavillons inklusive der Reinigungs- und
sonstiger Nebenkosten rund 261.000 €. Sie ist
im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger
ordentlicher Aufwand veranschlagt.
Die Finanzierung der Einrichtungskosten in
Höhe von einmalig ca.1.346.500 € brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2019. Der
investive Anteil in Höhe von ca. 748.000 € sowie der konsumtive Anteil in Höhe
von 598.500 € werden im Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben, aus Mitteln des
Förderprogramms Gute Schule 2019 finanziert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.