Die Bezirksvertretung Rodenkirchen kritisiert, dass die Fachverwaltung nicht an der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen teilgenommen hat.

 

Herr Bronisz bittet die Fachverwaltung um Mitteilung, warum die Satzung den zu beteiligenden Stellen (z.B.: Verdi) nicht vorgelegt wurde.

 

Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion stellen einen gemeinsamen Änderungsantrag.

 

  1. Beschluss:

Die Vorlage soll wie folgt geändert werden:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten 2. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten in geänderter Form:

Entgegen der ursprünglichen Verwaltungsvorlage werden die nachfolgend genannten Anträge für den Stadtbezirk Rodenkirchen genehmigt:

 

7.   Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 31.03.2019, Rodenkirchener Kunstmeile

8.   Sürth, Dorfgemeinschaft Sürth, 19.05.2019, 960 Jahre Sürth

 

10.  Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 01.12.2019, Rodenkirchener Winterzauber

 

 

Begründung:

Für alle drei Sonntagsöffnungen sind seitens der Antragsteller hinreichend die Aspekte des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots begründet und dargelegt worden. Niedrigste Werte der Einzelhandelszentralität sowie hohe Werte von Landenleerständen überzeugen insoweit als Gründe.

In Bezug auf die beantragte Ladenöffnung anlässlich des Rodenkirchener Winterzaubers muss die gleiche rechtliche Begründung wie auch für die Innenstadt gelten, nämlich dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Mit dem VG Köln ist auch die BV-Rodenkirchen der Auffassung, dass auch ohne exakte Darstellung von Besucherzahlen die Bedeutung eines Weihnachtsmarktes, wie dem des Rodenkirchener Winterzaubers offensichtlich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz bei Enthaltung zweier Stimmen der CDU-Fraktion mit vier Stimmen der SPD-Fraktion, zwei Stimmen der CDU-Fraktion, zwei Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Küpper)

 

Sodann lässt Herr Homann über die geänderte Vorlage abstimmen.

 

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten 2. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten in geänderter Form:

Entgegen der ursprünglichen Verwaltungsvorlage werden die nachfolgend genannten Anträge für den Stadtbezirk Rodenkirchen genehmigt:

 

7. Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 31.03.2019, Rodenkirchener Kunstmeile

8. Sürth, Dorfgemeinschaft Sürth, 19.05.2019, 960 Jahre Sürth


10. Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 01.12.2019, Rodenkirchener Winterzauber

 

Begründung:

Für alle drei Sonntagsöffnungen sind seitens der Antragsteller hinreichend die Aspekte des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots begründet und dargelegt worden. Niedrigste Werte der Einzelhandelszentralität sowie hohe Werte von Landenleerständen überzeugen insoweit als Gründe.

In Bezug auf die beantragte Ladenöffnung anlässlich des Rodenkirchener Winterzaubers muss die gleiche rechtliche Begründung wie auch für die Innenstadt gelten, nämlich dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Mit dem VG Köln ist auch die BV-Rodenkirchen der Auffassung, dass auch ohne exakte Darstellung von Besucherzahlen die Bedeutung eines Weihnachtsmarktes, wie dem des Rodenkirchener Winterzaubers offensichtlich ist.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen  und zweier Stimmen der CDU-Fraktion gegen die Stimme des Herrn Bronisz mit vier Stimmen der SPD-Fraktion, zwei Stimmen der CDU-Fraktion, den zwei Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Küpper)