Die Bezirksvertretung Rodenkirchen kritisiert, dass die Fachverwaltung
nicht an der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen teilgenommen hat.
Herr Bronisz bittet
die Fachverwaltung um Mitteilung, warum die Satzung den zu beteiligenden
Stellen (z.B.: Verdi) nicht vorgelegt wurde.
Die CDU-Fraktion,
die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion stellen einen gemeinsamen
Änderungsantrag.
- Beschluss:
Die Vorlage soll
wie folgt geändert werden:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit
§ 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der
in der Anlage 01 beigefügten 2. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und
Zeiten in geänderter Form:
Entgegen der ursprünglichen Verwaltungsvorlage werden die nachfolgend
genannten Anträge für den Stadtbezirk Rodenkirchen genehmigt:
7.
Rodenkirchen,
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 31.03.2019, Rodenkirchener Kunstmeile
8.
Sürth,
Dorfgemeinschaft Sürth, 19.05.2019, 960 Jahre Sürth
10.
Rodenkirchen,
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 01.12.2019, Rodenkirchener Winterzauber
Begründung:
Für alle drei Sonntagsöffnungen sind seitens der Antragsteller
hinreichend die Aspekte des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines
vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots begründet und dargelegt worden.
Niedrigste Werte der Einzelhandelszentralität sowie hohe Werte von
Landenleerständen überzeugen insoweit als Gründe.
In Bezug auf die beantragte Ladenöffnung anlässlich des Rodenkirchener
Winterzaubers muss die gleiche rechtliche Begründung wie auch für die
Innenstadt gelten, nämlich dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu
sehen sind. Mit dem VG Köln ist auch die BV-Rodenkirchen der Auffassung, dass
auch ohne exakte Darstellung von Besucherzahlen die Bedeutung eines
Weihnachtsmarktes, wie dem des Rodenkirchener Winterzaubers offensichtlich ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion
Die Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz bei Enthaltung zweier Stimmen der
CDU-Fraktion mit vier Stimmen der SPD-Fraktion, zwei Stimmen der CDU-Fraktion,
zwei Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann,
Herr Küpper)
Sodann lässt Herr
Homann über die geänderte Vorlage abstimmen.
- Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der
Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten 2.
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im
Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten in geänderter Form:
Entgegen
der ursprünglichen Verwaltungsvorlage werden die nachfolgend genannten Anträge
für den Stadtbezirk Rodenkirchen genehmigt:
7. Rodenkirchen,
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 31.03.2019, Rodenkirchener Kunstmeile
8. Sürth,
Dorfgemeinschaft Sürth, 19.05.2019, 960 Jahre Sürth
10. Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 01.12.2019, Rodenkirchener
Winterzauber
Begründung:
Für alle drei
Sonntagsöffnungen sind seitens der Antragsteller hinreichend die Aspekte des
Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots begründet und dargelegt worden. Niedrigste Werte der
Einzelhandelszentralität sowie hohe Werte von Landenleerständen überzeugen
insoweit als Gründe.
In Bezug auf die
beantragte Ladenöffnung anlässlich des Rodenkirchener Winterzaubers muss die
gleiche rechtliche Begründung wie auch für die Innenstadt gelten, nämlich dass
Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Mit dem VG Köln ist
auch die BV-Rodenkirchen der Auffassung, dass auch ohne exakte Darstellung von
Besucherzahlen die Bedeutung eines Weihnachtsmarktes, wie dem des
Rodenkirchener Winterzaubers offensichtlich ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Die
Grünen und zweier Stimmen der
CDU-Fraktion gegen die Stimme des Herrn Bronisz mit vier Stimmen der
SPD-Fraktion, zwei Stimmen der CDU-Fraktion, den zwei Stimmen der FDP-Fraktion
und der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr
Küpper)