Beschluss in der Fassung des Gesundheitsausschusses vom 19.03.2019 mit getrennter Abstimmung zu Ziffer 1 und 2 (s. Anlage 4):

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem jetzigen Leistungserbringer, ADAC Luftrettung gGmbH, als Fluggerätebetreiber des Intensivtransporthubschrauber (ITH) „Christoph Rheinland“ inkl. Pilotenbesetzung, einen Interimsvertrag vom 01.07.2019 bis 29.02.2020 zu schließen.

  2. Der Rat erkennt den Bedarf für die Sicherstellung der luftrettungsdienstlichen Leistungen mit dem Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rheinland“ an und beauftragt die Verwaltung die Leistungen mittels einer europaweiten Ausschreibung für die Dauer von 10 Jahren auf der Basis des § 10 Abs. 2 RettG NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW ab dem 01.03.2020 zu beschaffen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 und 2.

 

Punkt 1: Einstimmig zugestimmt.

Punkt 2: Vertagung in die nächste Sitzung