Der Rat nimmt das
Standortkonzept „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln
(LIS-Köln)“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Folgendem:
1. Das Standortkonzept mit den
ermittelten Standorten ist für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen
Straßenraum zu Grunde zu legen. Dabei
werden bei der konkreten Umsetzung folgende Maßgaben berücksichtigt:
- Es kommt zu keinerlei Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr.
-
Bei der weiteren
Festlegung der konkreten Standorte sind die Bezirksvertretungen in geeigneter
Weise einzubinden.
2. Die im Standortkonzept
dargelegten Kriterien sind für etwaige Ausbauvorhaben zu Grunde zu legen.
3. Der Ausbau der
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist fortzuführen, sofern hierfür
weiterer Bedarf angemeldet oder ermittelt wird.
4.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur im halböffentlichen Raum ist bei
Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe voranzutreiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.