Nachtrag: 18.03.2019
Sitzung: 26.03.2019 KuK/0039/2019
Zusatz: (Zugesetzt)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 0553/2019
Der Ausschuss
Kunst und Kultur empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Sanierung und den Umbau
des „Europäischen Zentrums für Jazz und Aktuelle Musik“ bei geplanten
Gesamtkosten von 690.000 Euro in drei Bauabschnitten mit insgesamt 490.000 Euro
in 2019 zu fördern. Die Mittel in Höhe von 490.000 Euro stehen im Teilplan 0416
– Kulturförderung in der Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung.
Teil |
Maßnahme |
Anteilige Förderhöhe |
Zeitplanung |
1 |
Umbau und Tieferlegung des Studios 672 (Kellergeschoss) |
160.000 Euro |
April bis September |
2 |
Allgemeine Sanierungs-, Renovierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen |
130.000 Euro |
April bis September |
3 |
Aufstockung Büroräume (zweigeschossig, ca. 100 m²) |
200.000 Euro |
Vorauss. Mai bis Dezember |
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490.000 Euro |
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Die Baumaßnahmen werden von dem Projektträger Initiative Kölner Jazzhaus e.V. durchgeführt. Die Förderung berücksichtigt die Nettoaufwendungen, da der Projektträger vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Alle nicht
förderfähigen Kosten sowie alle förderfähigen Kosten, die die vorgelegte
Kostenschätzung nach DIN 276 überschreiten, sind vom Projektträger zu tragen.
Sofern aufgrund von baulichen Verzögerungen die Sanierung und der Umbau erst in 2020 abgeschlossen werden kann, können Restmittel in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.