Nachtrag: 18.03.2019

Zusatz: (Zugesetzt)

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt die Sanierung und den Umbau des „Europäischen Zentrums für Jazz und Aktuelle Musik“ bei geplanten Gesamtkosten von 690.000 Euro in drei Bauabschnitten mit insgesamt 490.000 Euro in 2019 zu fördern. Die Mittel in Höhe von 490.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung.

 

 

Teil

Maßnahme

Anteilige Förderhöhe

Zeitplanung

1

Umbau und Tieferlegung des Studios 672 (Kellergeschoss)

 

160.000 Euro

April bis September

 

2

Allgemeine Sanierungs-, Renovierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen

130.000 Euro

April bis September

3

Aufstockung Büroräume (zweigeschossig, ca. 100 m²)

200.000 Euro

 

Vorauss. Mai bis Dezember

 

 

490.000 Euro

 

 

 

Die Baumaßnahmen werden von dem Projektträger Initiative Kölner Jazzhaus e.V. durchgeführt. Die Förderung berücksichtigt die Nettoaufwendungen, da der Projektträger vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Alle nicht förderfähigen Kosten sowie alle förderfähigen Kosten, die die vorgelegte Kostenschätzung nach DIN 276 überschreiten, sind vom Projektträger zu tragen.

 

Sofern aufgrund von baulichen Verzögerungen die Sanierung und der Umbau erst in 2020 abgeschlossen werden kann, können Restmittel in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.