Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 18.03.2019 |
Sitzung: | 18.03.2019 BV4/0042/2018 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | AN/0380/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV4) 225 KB |
Beschluss:
§ 2Abs. 2 Ziff. 6.7 der Zuständigkeitsordnung
wird wie folgt ersetzt:
ALT |
NEU |
6.7 Information über Bauvorhaben nach § 34 BauGB,
wenn die Größe des zu bebauenden Grundstücks 3.000 qm übersteigt oder von
besonderem öffentlichen Interesse ist; |
6.7 Information über Bauvorhaben nach §
34 BauGB sowie innerhalb eines
rechtsgültigen Bebauungsplans, wenn die Größe des zu bebauenden
Grundstücks 3.000 qm übersteigt oder von besonderem öffentlichen Interesse
ist; Dies gilt
auch für Bauvorhaben, bei denen ein Vorhabenträger für Flächen, die in einem
unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehen, einzelne Bauanträge stellt. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.