Nachtrag: 19.03.2019

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt, dass mit der Grundlagenermittlung und Beschreibung der Parameter ein erster Schritt für die Umgestaltung des Ebertplatzes gegangen wird. Diese Umgestaltung muss das Ziel sein.

Im Hinblick auf die formulierten Ziele und Aufgaben hält sie aber eine Präzisierung und Gewichtung der Ziele für erforderlich. In diesem Sinne beauftragt sie die Verwaltung, den Zielkatalog in folgender Weise zu präzisieren:

 

1.    Die Achse zwischen dem Eigelstein und Neusser Straße muss als ebenerdige, barrierefreie, direkte Verbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wiederhergestellt werden. Es geht um die Ertüchtigung einer Mobilitätsachse für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und nicht bloß um die Ertüchtigung einer „Sichtachse“ (vgl. S 9). An dieser Vorgabe hat sich die Gestaltung der Westseite des Ebertplatzes zu orientieren. Insgesamt soll die „Troglage“ des Ebertplatzes überprüft werden.

 

2.    Bei den Anforderungen aus verkehrlicher Sicht stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage diese formuliert worden sind, insofern das Verkehrsgutachten für diesen Bereich noch aussteht.

Deshalb ist zu hinterfragen, ob die Fahrspuren für den motorisierten Verkehr in der aktuellen Ausgestaltung erhalten bleiben müssen. Vielmehr soll geprüft werden, wie die Verkehrsflächen rund um den Ebertplatz zugunsten der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer neu aufgeteilt werden können (d.h. mehr Raum für den Fußgänger- und Radverkehr). Dazu gehört eine gute und bequeme Fuß- und Radwegeverbindung vom Agnes- in das Eigelsteinviertel. Entsprechende Vorschläge haben Initiativen bereits zur Diskussion gestellt.

Ebenfalls sollte geprüft werden, ob die Clever Straße nicht schon jetzt für den motorisierten Verkehr gesperrt werden kann (s. S 15.)

 

3.    Das Wegenetz in der  Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings soll gut beleuchtet werden, da die Parkanlage auch zum Schulweg von Schüler*innen der im Kunibertsviertel gelegenen Schulen gehört (s. S. 14).

 

4.    Der Aufgabenkatalog nennt den Sanierungsfall der Bäume auf dem Hansaring (S. 12). Die Vorlage macht aber nicht ersichtlich, wie die Verwaltung mit dieser Aufgabe umzugehen gedenkt, da der Hansaring zwar zum konzeptionellen Betrachtungs-, aber nicht zum Planungsraum gehört (S. 9).

Wenn der Hansaring nicht in die Planungen einbezogen wird, soll die Verwaltung darlegen, welches Verfahren sie für die Umgestaltung des Hansarings im Sinne des Masterplans – und damit verbunden auch für die Neubepflanzung des Hansarings – vorsieht.

 

5.    Bei der Beschreibung der Anforderungen an die Beleuchtung zeigt die Vorlage ein Bild des Leuchtkonzeptes 2008 – allerdings für die Stadtbezirke 2 bis 9 (S. 14)! Dagegen soll sich der konkrete Leuchtentyp für den Ebertplatz an den auf den Ringen verwendeten Typen sowie der sonstigen Gestaltung des Ebertplatzes orientieren.

 

6.    Die Erfahrungen aus der Zwischennutzung können und sollen für die Frage nach der zukünftigen Gestaltung des Ebertplatzes nutzbar gemacht werden. Die unterschiedlichen Elemente der Zwischennutzung müssen sich aber nicht in Gänze in der zukünftigen Umgestaltung des Ebertplatzes wiederfinden. So ist beispielsweise eine Open-Air-Bühne nicht zwangsläufig in der Planung vorzusehen. Auch müssen die gegenwärtigen kulturellen Nutzungen am Ebertplatz nicht notwendigerweise in die Planungen für die Umgestaltung des Ebertplatzes Eingang finden (vgl. S. 11).

 

7.    Die Grundlagenermittlung erhält eine Fülle unterschiedlicher Ziele und Aufgaben, die zum Teil in Spannung zueinander stehen oder sich gar widersprechen (s. S. 18-19). Um mögliche Zielkonflikte auflösen zu können, soll den Planungsteams die Möglichkeit gegeben werden, Teile der Funktionen – soweit dieses möglich und sinnvoll erscheint – auch im konzeptionellen Betrachtungsraum (s. S. 9) unterbringen zu können.

 

8.    Bei der weiteren Bürgerbeteiligung ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung vorzusehen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.