Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 20.03.2019 |
Sitzung: | 01.04.2019 FA/0046/2019 |
Zusatz: | Sammelumdruck vom 20.03.2019 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | 0240/2019 |
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1.
Der Rat beschließt die Kulturentwicklungsplanung (Anlagen) als kulturpolitische
Handlungsmaxime der Stadt Köln.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Kulturentwicklungsplanung
beschriebenen Entwicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der
haushaltrechtlichen Möglichkeiten umzusetzen, beginnend mit dem Haushaltsjahr
2020. Dazu wird eine Prioritätenliste erarbeitet und zur Abstimmung vorgelegt.
3.
Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten
Ratsbeschlusses.
4.
Die Kulturentwicklungsplanung ist hinsichtlich ihrer Zielsetzung und ihrer
Entwicklungsideen/Maßnahmen jährlich zu überprüfen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Ergebnisse der Überprüfung und eine daraus resultierende
Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung dem Rat in Form eines Berichtes
zum 30.6. eines jeden Jahres, beginnend 2020, vorzulegen.
5.
Die Kulturentwicklungsplanung wird in einem kontinuierlichen partizipativen
Prozess fortgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt