Beschluss: geändert beschlossen

ergänzter Beschluss:

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe.

Eine Entscheidung über die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll jedoch erst nach Vorlage des Lärmgutachtens und der entsprechenden Empfehlung getroffen werden.

 

Die Ergebnisse des Lärmgutachtens sind dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.