Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. dem Beschluss der
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 11.02.2019 auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den Bereich Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld zu folgen;
2. nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich des Leo-Amanns-Parks,
nördlich der DB-Bahnstrecke Köln-Aachen, westlich des Bezirksrathauses
Ehrenfeld und östlich eines Lebensmitteldiscounters in Köln-Ehrenfeld –
Arbeitstitel: Herbrandstraße in Köln-Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein
Gewerbegebiet festzusetzen.
3. Um
eine Beeinträchtigung der gewerblichen und kulturellen Nutzung zu verhindern
und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, ist daher
die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, dort Gewerbegebiet
festzusetzen, erforderlich. Weiterhin sollen Vergnügungsstätten - ausgenommen
sind Einrichtungen, die Musik- und Tanzveranstaltungen anbieten - sowie
Bordelle und bordellartige Betriebe und Beherbergungsbetriebe, Hotels und
Boardinghäuser ausgeschlossen werden, um das Gebiet für gewerbliche und
kulturelle Nutzungen zu sichern und städtebauliche Negativwirkungen zu
verhindern. Im Bereich angrenzend an die bestehende Wohnbebauung an der
Christianstraße sollen nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zugelassen
werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.