Beschluss:
Der
Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr
2019/2020 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Die
Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.