Beschluss: endgültig abgelehnt

II. Abstimmung über den Ursprungsantrag

Beschluss:

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, einen Mobilitätsfonds für die Verkehrswende zu schaffen.
Der Mobilitätsfonds soll eine attraktive, umwelt- und ressourcenschonende Quartiersmobilität und deren nachhaltige Finanzierung in erster Linie in neuen Wohnquartieren sicherstellen.

Der Mobilitätsfonds soll vorrangig finanzieren:

o    Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr

o    ÖPNV-Infrastruktur und Dienstleistungen, ÖPNV-Mietertickets

o    Stationsbasierte Carsharingangebote

o    Mobilitätshäuser mit Sharingangeboten, Werkstatt, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, Mikrodepot und Paketannahme.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, eine Regelung zu erarbeiten, mit der die Erhebung der Zahlung und die Vereinnahmung als kommunale Mittel im Mobilitätsfonds umgesetzt werden.

Die Finanzierung des Fonds erfolgt über eine Zahlung seitens der Bauträger, Investoren bzw. Projektentwickler. Die Einzahlung in den städtischen Mobilitätsfond soll auf dieser Grundlage jeweils 50 % der eingesparten Herstellungskosten für KFZ-Stellplätze betragen, die durch Mobilitätsmaßnahmen ersetzt werden. Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Zahlung soll sich an den in der Ablösesatzung von 2009 festgelegten Herstellungskosten für Stellplätze orientieren. Diese werden mit einer 2,5-prozentigen Steigerung pro Jahr dem heutigen Niveau angepasst und stadtweit auf der Höhe für die Gebietszone I vereinheitlicht.
Die in der Ablösesatzung unter § 2.2 bis §-2.6 festgelegten Reduzierungsmöglichkeiten der Berechnung kommen mit Ausnahme von 3c (öffentlich geförderter Wohnraum) nicht zum Einsatz.
Aktuell zur Verfügung stehende freie Mittel aus noch nicht verplanten Stellplatzablösemitteln sollen zum Aufbau des Mobilitätsfonds einbezogen werden. Die Stellplatzablösemittel sollen zukünftig in die Finanzierung des Mobilitätsfonds eingebunden werden können.

3.      Zur Umsetzung von Maßnahmen mit Finanzierung aus dem Mobilitätsfonds wird die Verwaltung beauftragt, einen Verfahrensvorschlag erarbeiten, der eine bedarfsgerechte und transparente Verwendung der Mittel des Mobilitätsfonds gewährleistet. Insbesondere ist dabei auch der Zielsetzung Rechnung zu tragen, dass die aus dem Mobilitätsfonds finanzierten Maßnahmen den Bewohnerinnen und Bewohnern ab dem Bezug verlässlich und langfristig zur Verfügung stehen sollen. Es ist in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass ein Ausweichen in öffentlichen Parkraum in der Umgebung nicht stattfindet.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit der KVB und unter Einbeziehung weiterer relevanter Partner aus dem Stadtwerkekonzern ein Konzept für den Aufbau und den Betrieb von Mobilitätshäusern zu entwickeln und umzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und der Gruppe GUT abgelehnt.