Beschluss:

Der Rat beschließt den 2. Kölner Aktionsplan zur Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene.

Der Aktionsplan soll mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen umgesetzt werden.

Begründung der Dringlichkeit:

Der 2. Kölner Gleichstellungsaktionsplan hat eine Laufzeit von drei Jahren (2019 -2021). Damit die Maßnahmen im vorgesehenen Zeitraum umgesetzt werden können, ist die Beschlussfassung der politischen Gremien in der ersten Jahreshälfte 2019 dringend erforderlich.


Abstimmungsergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen