Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in
Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der
Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019/20 in der zu diesem Beschluss beigefügten
Fassung fest.
2.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der
Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 2,0 Mio. € in Anspruch zu
nehmen.
3.
Die bisher im Stellenplan für das Sanierungsteam bis zum
31.12.2019 befristet geführten Stellen werden bis zum Abschluss der Maßnahme
verlängert (vorerst bis zum 31.12.2022). Die Betriebsleitung wird ermächtigt,
die entsprechenden Verträge abzuschließen.