Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich und nördlich der Sechtemer Straße und westlich der Bonner Straße - Arbeitstitel: ´Sechtemer Straße /Bonner Straße´in Köln Raderberg — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung in Form von Geschosswohnbau mit bis zu 210 Wohnungseinheiten sowie wohnungsnahes Gewerbe festzusetzen;

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2.

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang der Planung);

 

 


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.