Die schriftliche Beantwortung der Verwaltung liegt noch nicht vor. Die Verwaltung bietet eine mündliche Beantwortung in der Sitzung oder eine schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung an.

Die Mitglieder des Integrationsrates bitten um eine schriftliche Beantwortung zur nächsten Sitzung.