Herr Theilen-von Wrochem stellt einen Vertagungsantrag:

 

1. Beschluss:

 

Die Vorlage (Vorl.-Nr. 0814/2017) soll weiter vertagt werden, damit der Inhalt eingehender beraten und gegebenenfalls geändert werden kann.

 

 

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Grünen stellen unter TOP 9.1.1.3 (AN/0992/2019) einen umfassenden Änderungs- und Zusatzantrag.

 

2. Beschluss:

 

a. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Entwurfs- und Ausführungsplanung für die Umgestaltung der Sürther Straße zwischen der Zufahrt der Bezirkssportanlage und dem Friedhof einschließlich der Eygelshovener Straße von der Sürther Straße bis zum Anschluss Baugebiet Sürther Feld auf der Grundlage der Planung gem. den Anlagen 1 und 2 zu erstellen.

 

b. Der Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Sürther Straße - zwischen Gesamtschule und Friedhof und der Eygelshovener Straße bis zum Anschluss Baugebiet Sürther Feld 0814/2017 - soll umgesetzt werden. Hierbei sind die weiter unten aufgeführten Punkte zu beachten.

c. Die Beschlussvorlage 0158/2018, Aufstellung  B-Plan Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen, soll dabei berücksichtigt werden. Insbesondere wird auf die Anlage 10 verwiesen, Umbau Sürther Straße und Planverfahren Eygelshovener Straße, vom Kreisel Gesamtschule bis zum Friedhof.

Die beim Umbau der Sürther Straße freiwerdende Fläche von ca. 945 m² soll in die Planungen des Nahversorgungszentrums aufgenommen werden. Zu diesem Gebiet soll eine Konzeptausschreibung durchgeführt werden.

1.    Die Baumallee von der Wattigniesstraße bis Kiefernweg soll bis zum Waldstück Friedhof verlängert werden.

2.    Einrichtung einer Abstandsfläche ( = Sicherheitszone 0,25 m) zwischen den beidseitigen            Park- und Radfahrstreifen auf der Sürther Straße.

3.    Prüfung der Einrichtung von Radfahr(schutz)streifen in der Eygelshovener Straße am Einmündungsbereich in die Sürther Straße, ggfs. unter Verzicht auf Längsparkstreifen.

4.    In Höhe des Friedhofs an der Sürther Straße soll eine Ladestation für Elektrofahrzeuge eingerichtet werden. Hierzu soll der Standort in das Rats-Betriebskonzept für Ladeinfrastruktur vom 04.04.2019 aufgenommen werden.

 

Sodann stellt Herr BBM Homann die so geänderte Vorlage insgesamt zur Abstimmung.

 

3. Beschluss:

a. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Entwurfs- und Ausführungsplanung für die Umgestaltung der Sürther Straße zwischen der Zufahrt der Bezirkssportanlage und dem Friedhof einschließlich der Eygelshovener Straße von der Sürther Straße bis zum Anschluss Baugebiet Sürther Feld auf der Grundlage der Planung gem. den Anlagen 1 und 2 zu erstellen.

 

b. Der Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Sürther Straße - zwischen Gesamtschule und Friedhof und der Eygelshovener Straße bis zum Anschluss Baugebiet Sürther Feld 0814/2017 - soll umgesetzt werden. Hierbei sind die weiter unten aufgeführten Punkte zu beachten.

c. Die Beschlussvorlage 0158/2018, Aufstellung  B-Plan Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen, soll dabei berücksichtigt werden. Insbesondere wird auf die Anlage 10 verwiesen, Umbau Sürther Straße und Planverfahren Eygelshovener Straße, vom Kreisel Gesamtschule bis zum Friedhof.

Die beim Umbau der Sürther Straße freiwerdende Fläche von ca. 945 m² soll in die Planungen des Nahversorgungszentrums aufgenommen werden. Zu diesem Gebiet soll eine Konzeptausschreibung durchgeführt werden.

  1. Die Baumallee von der Wattigniesstraße bis Kiefernweg soll bis zum Waldstück Friedhof verlängert werden.

2.    Einrichtung einer Abstandsfläche ( = Sicherheitszone 0,25 m) zwischen den beidseitigen            Park- und Radfahrstreifen auf der Sürther Straße.

3.    Prüfung der Einrichtung von Radfahr(schutz)streifen in der Eygelshovener Straße am Einmündungsbereich in die Sürther Straße, ggfs. unter Verzicht auf Längsparkstreifen.

4.    In Höhe des Friedhofs an der Sürther Straße soll eine Ladestation für Elektrofahrzeuge eingerichtet werden. Hierzu soll der Standort in das Rats-Betriebskonzept für Ladeinfrastruktur vom 04.04.2019 aufgenommen werden.

 

 

 

Mit Hinweis auf den TOP 10.2.7 bittet Herr Daniel darum, nunmehr die Stellungnahme der BV Rodenkirchen an die Bezirksregierung Köln zur Umstufung der K 28 auf den Weg zu bringen, um dort die Argumente der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzubringen, die gegen eine Einstufung zur Gemeindestraße sprechen.

BBM Homann stimmt dieser Bitte ausdrücklich zu.


Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:

 

Gegen die Stimmen der Herren Theilen-von Wrochem, Bronisz und Küpper, bei Enthaltung des Herrn Ilg mehrheitlich abgelehnt.

 

(nicht anwesend: Frau von Dewitz)

 

 

Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:

 

Mehrheitlich zugestimmt, bei Enthaltung von Frau Ramrath, Herrn Theilen-von Wrochem und Herrn Bronisz, gegen die Stimme des Herrn Ilg.

 

(nicht anwesend: Frau von Dewitz)

 

 

Abstimmungsergebnis zum 3. Beschluss:

 

Mehrheitlich zugestimmt, bei Enthaltung von Herrn Bronisz, gegen die Stimmen des Herrn Theilen-von Wrochem und des Herrn Ilg.

 

(nicht anwesend: Frau von Dewitz)