Zusatz: (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 11.06.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten 3. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019.