Sitzung: 01.07.2019 AVR/0045/2019
Zusatz: (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 11.06.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1712/2019
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der
Anlage 01 beigefügten 3. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen im Jahr 2019.