Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von insgesamt 4.606.000 € im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Haushaltsjahr 2018.

Der Betrag teilt sich auf folgende Teilplanzeilen auf:

Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 2.220.000 €,

Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 970.000 €,

Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.215.000 €,

Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen in Höhe von 201.000 €.

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2018 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von 4.606.000 € im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Der Betrag kann in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.980.000 €, in Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 970.000 € und in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 1.656.000 € erbracht werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.