Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung des Spiel- und Bolzplatzes am Manstedter Weg im Landschaftsschutzgebiet L 11einverstanden.

Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu.

 


Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.