Beschluss:
Der Beirat bei der
Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung des Spiel- und Bolzplatzes am
Manstedter Weg im Landschaftsschutzgebiet L 11einverstanden.
Er stimmt einer
beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.