Die Bezirksvertretung Porz
beauftragt den Bezirksbürgermeister, im Namen der Bezirksvertretung Porz
Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Im Vorfeld beauftragt die Bezirksvertretung Porz den
Bezirksbürgermeister mit den acht anderen Bezirksvertretungen nach Möglichkeit
ein Einvernehmen über eine gemeinsame Klage aller Bezirksvertretungen
herzustellen bis spätestens 30.10.2019. Sollte keine Einigkeit hergestellt
werden, wird die Bezirksvertretung Porz die Feststellungsklage alleine erheben.
Ziel ist die gerichtliche Überprüfung, ob im Zusammenhang mit der Zentralisierung
des städtischen Ordnungsdienstes die Rechte Mitwirkungsrechte der
Bezirksvertretung seitens der Verwaltung missachtet wurden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in
geänderter Form beschlossen.