Beschluss: geändert beschlossen

Die Bezirksvertretung Porz beauftragt den Bezirksbürgermeister, im Namen der Bezirksvertretung Porz Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Im Vorfeld beauftragt die Bezirksvertretung Porz den Bezirksbürgermeister mit den acht anderen Bezirksvertretungen nach Möglichkeit ein Einvernehmen über eine gemeinsame Klage aller Bezirksvertretungen herzustellen bis spätestens 30.10.2019. Sollte keine Einigkeit hergestellt werden, wird die Bezirksvertretung Porz die Feststellungsklage alleine erheben. Ziel ist die gerichtliche Überprüfung, ob im Zusammenhang mit der Zentralisierung des städtischen Ordnungsdienstes die Rechte Mitwirkungsrechte der Bezirksvertretung seitens der Verwaltung missachtet wurden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig in geänderter Form beschlossen.