Beschluss:

Der Stadtentwicklungsauschuss beschließt

1.       nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Gewerbe und untergeordnet Wohnen festzusetzen;

2.       dass auf Grundlage der vorliegenden Entwicklungsstudie ein Qualifizierungsverfahren mit mindestens 7 Büros durchzuführen ist.

3.       die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2, auf Grundlage des Ergebnisses des durchzuführenden Qualifizierungsverfahrens.

4.       Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.