Beschluss:
Der Stadtentwicklungsauschuss beschließt
1. nach § 12
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren
Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld
und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel:
Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem
Ziel, Gewerbe und untergeordnet Wohnen festzusetzen;
2. dass auf Grundlage der vorliegenden
Entwicklungsstudie ein Qualifizierungsverfahren mit mindestens 7 Büros
durchzuführen ist.
3. die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 2, auf Grundlage des Ergebnisses des durchzuführenden
Qualifizierungsverfahrens.
4. Der
Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.