Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung im April 2017 (Beschlussvorlage 0864/2017 – Beschlusspunkt Nr. 1) sowie ergänzend im Juli 2018 (Beschlussvorlage 0990/2018) beauftragt, ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen, mit dem Ziel ausgewählte Schulbaumaßnahmen durch Totalunternehmer planen und errichten oder durch Generalunternehmer errichten zu lassen (TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket). Um die damit beabsichtigte beschleunigte Schaffung neuer und Sicherung bestehender Schulplätze sicherzustellen, beschließt der Rat in Erweiterung und Aktualisierung dieses Auftrags das Folgende:

  1. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, wonach das TU-/GU-Schulbau­maßnahmenpaket insgesamt 22 Maßnahmen umfasst (16 Schulbaumaßnahmen, zuzüglich 6 notwendiger baulicher Begleit- und Folgemaßnahmen, vergleiche Anlage 1).

Standort I: Alte Wallgasse (Königin-Luise-Gymnasium)

Maßnahme 1: Generalinstandsetzung Schulgebäude ohne Pädagogisches
Zentrum | Turnhalle

Maßnahme 2:           Interim als Ersatz für Interim auf Grundstück Palmstraße

Maßnahme 3:           Erweiterungsbau um einen Zug Sekundarstufe 1 und einen Zug Sekundarstufe 2 auf dem Grundstück Palmstraße 1 (bauliche G9-Erweiterung nicht möglich)

Standort II: Frankstraße (igis Integrierte Gesamtschule Innenstadt)

Maßnahme 4: Erweiterungsbau für unter anderem Aula / Mensa und Verwaltung

Maßnahme 5: Sanierung Bestand – Brandschutz, Technische Gebäude Ausrüstung und Datentechnik

Maßnahme 6: Neubau Turnhalle

Standort III: Severinswall (Gesamtschule Severinswall)

Maßnahme 7: Abriss und Neubau aufgrund erheblichen Sanierungsbedarfs

Maßnahme 8: Interim Sekundarstufe 2 im ehemaligen Rautenstrauch-Joest-Museum am Ubierring

Standort IV: Sürther Feld (Ernst-Moritz-Arndt-Schule)

Maßnahme 9: Neubau einer 5-zügigen Grundschule im Sürther Feld als Ersatz für die
3-zügige Evangelische Grundschule Mainstraße

Standort V: Leybergstraße (Hildegard-von-Bingen-Gymnasium)

Maßnahme 10:         Erweiterungsbau mit Dreifachturnhalle für den Ganztag und als Ersatz zur Zügigkeitserhöhung von 3 auf 4 Züge Sekundarstufe 1 und von 5 auf 6 Züge Sekundarschule 2 aufgestellten Modulbauten

Maßnahme 11:         Umnutzung Bestandsturnhalle zur Mensa und Ganztagsbereich

Standort VI: Zusestraße (Gymnasium Zusestraße)

Maßnahme 12:         Neubau 3/5 Züge mit 3-fach Turnhalle

Standort VII: Neue Sandkaul (Gymnasium Neue Sandkaul)

Maßnahme 13:         Erweiterungsbau städtisches Gymnasium Neue Sandkaul (als Ersatz für Interim Gymnasium Zusestraße)

Standort VIII: Escher Straße (Dreikönigs-Gymnasium)

Maßnahme 14:         Generalinstandsetzung Hauptgebäude, inklusive Modernisierung unter neuen pädagogischen Gesichtspunkten

                          Erweiterungsbau für den Ganztag, G9-Erweiterung

Maßnahme 15:         Interim Komplettauslagerung in BürgerPark Nord; Landschaftsschutzgebiet

Standort IX: Kretzer Straße (Gemeinschaftsgrundschule Kretzer Straße)

Maßnahme 16:  Generalinstandsetzung Turnhalle

Maßnahme 17:  Erweiterungsbau zur Zügigkeitserweiterung von 2 auf 3 Züge

Standort X: Niehler Kirchweg (Barbara-von-Sell-Berufskolleg und Edith-Stein-Realschule)

Maßnahme 18:  Neubau als Ersatz für das marode Gebäude und Fertigbaueinheiten Berufskolleg (BK) und Realschule (RS), Neubau 3-fach Sporthalle

Maßnahme 19:  Generalinstandsetzung Realschule

Maßnahme 20:  Interim Komplettauslagerung RS und Teilauslagerung BK in Toni-Steingaß-Park

Standort XI: Siegburger Straße (Gemeinschaftsgrundschule) | Auf dem Sandberg (Förderschule)

Maßnahme 21   Siegburger Straße: Neubau Grundschule mit 1-fach Turnhalle 2-zügig auf dem Grundstück Siegburger Straße (Auf dem Sandberg)

Maßnahme 22   Auf dem Sandberg: Neubau Erweiterungsbau Förderschule inklusive Außenanlagen auf dem Grundstück Auf dem Sandberg (Logistisch untrennbar von der Maßnahme Siegburger Straße)

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieses TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpakets in der aktualisierten Fassung. Eine erneute Gremienvorlage ist soweit und solange der aktualisierte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10% überschritten wird, nicht erforderlich. Die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Naturschutzrechts, et cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss unberührt.
  2. Der Rat beschließt, dass die Interimsmaßnahmen mit den Nummern 15 und 20 auf den in der Begründung genannten Grundstücken umgesetzt werden.
  3. Das mit Beschluss vom 4. April 2017 mit Beschlussvorlage 0864/2017 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket wird dahingehend geändert, dass die Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt.
  4. Der Rat erkennt den aktualisierten Kostenorientierungswert für die Realisierung der 22 Maßnahmen des Gesamtpakets in Höhe von 480 Millionen Euro bis 520 Millionen Euro an.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.

  1. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im ersten Quartal 2020 nach voraussichtlichem Abschluss der europaweiten Ausschreibungsverfahren zu 13 der 22 Schulbaumaßnahmen über den Stand der Ausschreibungen berichten. Sofern sich die Summen der erteilten Aufträge um mehr als 10 % des oberen Kostenorientierungswertes (52 Millionen Euro) erhöhen, erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung an den Rat der Stadt Köln mit Vorberatung im Finanz- und in den Fachausschüssen sowie den zuständigen Bezirksvertretungen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.