Beschluss:

Der Rat nimmt den als Anlage beigefügten, von der Kämmerin aufgestellten und von der Ober­bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2018 zur Kenntnis und beschließt, den Jahresabschluss 2018 zur Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Gemeindeordnung zu verweisen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.