Nachtrag: 26.06.2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat der Stadt Köln begrüßt den seitens der Geschäftsführung der SBK entwickelten Vorschlag zur Anwendung unternehmenseigener vergaberechtlichen Bestimmungen. An dem bereits bei Ausgründung bekundeten Willen, größerer Freiräume in den Vergabeverfahren für die SBK wird damit weiterhin festgehalten.

 

Der Rat der Stadt Köln weist daher den Gesellschaftervertreter unter Aufhebung von Ziff. 5.a des Ratsbeschlusses vom 22.06.2006 (Vorlagen-Nr. 0891/006) an, die im Jahr 2006 erteilte Weisung an die Geschäftsführung der SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH zur Anwendung der Vergaberichtlinien der Stadt Köln aufzuheben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt