Nachtrag: 26.06.2019

Zusatz: Tischvorlage

Beschluss: geändert beschlossen

geänderter Beschluss:

Bei Planung und Neubau städtischer Gebäude sowie bei Gebäuden der stadteigenen und stadtnahen Betriebe soll ein Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden, wenn eine Fernwärmeleitung in der Nähe vorhanden ist.

Bei Bestandsgebäuden soll der Anschluss an das Fernwärmenetz im Zuge von Sanierungsmaßnahmen und notwendigen Erneuerungen des Heizsystems schrittweise realisiert werden, soweit eine Fernwärmeleitung in der Nähe vorhanden ist.

Zusatzbeschluss:

Um die Wirtschaftlichkeit der Fernwärme darzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, mit der RheinEnergie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über einen entsprechenden Kommunalrabatt durch eine Zusatzvereinbarung zum Fernwärme - Gestattungsvertrag zu verhandeln.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Fraktion Die Linke.