Nachtrag: 26.06.2019
Sitzung: 27.06.2019 UG/0045/2019
Zusatz: Tischvorlage
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/0964/2019
geänderter Beschluss:
Bei Planung und
Neubau städtischer Gebäude sowie bei Gebäuden der stadteigenen und stadtnahen
Betriebe soll ein Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden, wenn eine
Fernwärmeleitung in der Nähe
vorhanden ist.
Bei
Bestandsgebäuden soll der Anschluss an das Fernwärmenetz im Zuge von Sanierungsmaßnahmen
und notwendigen Erneuerungen des Heizsystems schrittweise realisiert werden,
soweit eine Fernwärmeleitung in der Nähe
vorhanden ist.
Zusatzbeschluss:
Um die Wirtschaftlichkeit der Fernwärme darzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, mit der RheinEnergie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über einen entsprechenden Kommunalrabatt durch eine Zusatzvereinbarung zum Fernwärme - Gestattungsvertrag zu verhandeln.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Fraktion Die Linke.