Nachtrag: 27.06.2019
Sitzung: 01.07.2019 BUL/0032/2019
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2057/2019
geänderter Beschluss:
Der Beirat bei der
Unteren Naturschutzbehörde stimmt grundsätzlich dem Umbau und der Erweiterung
des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Belvederestraße im geschützten
Landschaftsbestandteil LB 3.04 / Landschaftsschutzgebiet L 11 unter folgenden Vorbehalten
und Klärung folgender Punkte zu:
- Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung
und möglicher Verlauf
- Änderung der Wegeführung auf der
Gartenseite
- Wahl der Wegedecke bzw des
Plattenbelages für die Wegeführung
- Gestaltung des Gartenbereiches bzgl. des
Verzichtes auf Kies
Er stimmt einer
beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes unter den oben genannten
Vorbehalten zu.