geänderter Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt grundsätzlich dem Umbau und der Erweiterung des denkmalgeschützten Bahnhofs Belvedere an der Belvederestraße im geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.04 / Landschaftsschutzgebiet L 11 unter folgenden Vorbehalten und Klärung folgender Punkte zu:

  • Notwendigkeit der nördlichen Zuwegung und möglicher Verlauf
  • Änderung der Wegeführung auf der Gartenseite
  • Wahl der Wegedecke bzw des Plattenbelages für die Wegeführung
  • Gestaltung des Gartenbereiches bzgl. des Verzichtes auf Kies

Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes unter den oben genannten Vorbehalten zu.


Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.