Beschluss:
Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 der
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO, ehemals Gemeindehaushaltsverordnung -
GemHVO) Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten Übertragungen von
Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.