Beschluss:

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO, ehemals Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.