Nachtrag: 09.07.2019

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: endgültig abgelehnt

I. Änderungsantrag der Gruppe GUT

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:

Der Rat bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 und den Feststellungen des Weltklimarats IPCC in seinem Sonderbericht von 2018 „1,5° globale Erwärmung“. Er bewertet die schon beschlossenen und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen der Stadt Köln für den Klimaschutz positiv. Gleichzeitig erkennt der Rat, dass diese Maßnahmen erst der Anfang einer zwingend erforderlichen Transformation der Stadt sind, die schnellstmöglich über technische, Kultur- und Verhaltensänderungen zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgasemission führt. Erhebliche weitere Anstrengungen zur Unterstützung dieser Transformation sind erforderlich, damit das Ziel zur „Klimaneutralen Kommune 2050“ erreicht wird. Um die globale Erwärmung auf 1,5° zu begrenzen, sind sofortige, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereich der Gesellschaft erforderlich.

Der Rat der Stadt Köln erklärt den „Klimanotstand“ und bekennt sich dazu, dass die Eindämmung des vom Menschen verursachten Klimawandels in der städtischen Politik zukünftig höchste Priorität besitzt.

Weitere Zielsetzungen der Stadtstrategie behalten hohe Priorität, der Rat fordert die Verwaltung auf diese im Einklang mit Kölns Klimaschutzzielen weiter zu verfolgen

Der Rat beauftragt die Verwaltung

  1. dem Rat regelmäßig über die Auswirkungen und Folgen von Treibhausgasemissionen und

die Maßnahmen der Stadt zu deren Verringerung zu berichten.

  1. mit der Weiterentwicklung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts „KölnKlimaAktiv“ 2020- 2030 inkl. Darstellung der von finanziellen Auswirklungen. Dabei sollen auch externe Akteure mit einbezogen werden.
  2. dass alle relevanten Verwaltungsvorlagen durch Kenntlichmachung einer Bewertung versehen werden, ob die zu realisierende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf den Klimaschutz enthält und welche das sein werden. Maßnahmenalternativen im Sinne Kölns Klimaschutzziele werden künftig als Beschlussvorschlag dargestellt, Alternativen mit negativer Klimaauswirkung werden als Beschlussalternative vorgestellt
  3. zur Aufnahme von Gesprächen mit den SWK mit dem Ziel der Ausweitung regenerativer Energien inkl. der Darstellung von finanziellen Auswirkungen.
  4. mit der Vorlage eines Entwicklungsplans zur Erreichung einer klimaneutralen Energienutzung von städtischen Immobilien sowie zur Nutzung für die Energiegewinnung mittels Photovoltaik inkl. Darstellung von finanziellen Auswirkungen.
  5. mit einer Mobilitätstransformation im Sinne des Konzepts KölnKlimaAktiv 2022 und des beschlossenen Aufbaus der Elektro-Ladeinfrastruktur inkl. Darstellung von finanziellen Auswirkungen. Die dargestellten Maßnahmen sollen in den Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) mit hoher Priorität einfließen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe GUT und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. abgelehnt.