Beschluss: geändert beschlossen

2. Beschluss (mündlich ergänzter Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/1021/2019):

Für den Stadtteil Deutz gilt dieselbe Parkgebührenhöhe wie für die linksrheinische Innenstadt. Zu diesem Zweck wird in den Anlagen 1a und 1b der Vorlage unter §1, Abs. 3, Punkt 1. das Wort „linksrheinischen“ gestrichen.

 

Die erzielten Mehreinnahmen (avisiert sind rund 1,8 Millionen €) werden in voller Höhe und unmittelbar zur Ausweitung und Verbesserung des Angebotes der KVB eingesetzt.

Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert:

Statt einer Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten mit spezieller Anforderungstaste wird die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes Verfahren z.B. mit Parkscheiben umzusetzen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion