2. Beschluss (mündlich ergänzter Änderungsantrag
der SPD-Fraktion, AN/1021/2019):
Für den Stadtteil Deutz gilt dieselbe
Parkgebührenhöhe wie für die linksrheinische Innenstadt. Zu diesem Zweck wird
in den Anlagen 1a und 1b der Vorlage unter §1, Abs. 3, Punkt 1. das Wort
„linksrheinischen“ gestrichen.
Die erzielten Mehreinnahmen (avisiert sind
rund 1,8 Millionen €) werden in voller Höhe und unmittelbar zur Ausweitung und
Verbesserung des Angebotes der KVB eingesetzt.
Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert:
Statt einer Umrüstung von etwa 200 Parkscheinautomaten
mit spezieller Anforderungstaste wird die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes
Verfahren z.B. mit Parkscheiben umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion und die
FDP-Fraktion