Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 2, Satz 1
der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 der
Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung:
„Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, zur Auslagerung der
Mensa während des Neubaus des Schulgebäudes in der Hauptstraße 432, 51143 Köln,
Stahlmodulbauten gemäß der abgestimmten Entwurfsplanung auf dem Schulhof mit
Gesamtkosten in Höhe von rund 3.291.480 Euro brutto errichten zu lassen.
Der Rat der Stadt Köln
genehmigt, den einzigen Bieter für die Errichtung einer Mensa zu beauftragen.
Grundlage der Beauftragung ist das zuschlagnehmende Angebot.
Zudem genehmigt der Rat
einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten
gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von rund 329.148 Euro.
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne
Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den
Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach
entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung der
Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.