Die Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt

1.         den Einleitungsbeschluss vom 24.05.2017 betreffend das Bauleitplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch- um das Flurstück 761, Flur 5, Gemarkung Longerich zu verkleinern

2.         den Bebauungsplan 66498/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet nördlich der Derfflinger Straße, östlich der Hohenfriedbergstraße, südlich des ehemaligen Pfarrhauses (Hohenfriedbergstraße 2) und des Spielplatzes der Kindertagesstätte (Hohenfriedbergstraße 6) sowie westlich der Wohnbebauung an der Rennbahnstraße in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: Kirchenzentrum Derfflingerstraße in Köln-Weidenpesch — nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

3.            Die vorhandenen Bäume sind nach Möglichkeit zu erhalten oder umzupflanzen. Ggf. sind Ersatzpflanzungen auf dem Gelände vorzunehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.