Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 2, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GA NRW) wird folgende Dringlichkeitsentscheidung genehmigt:
Wir beschließen die Bezuschussung zur Optimierung des Beschallungssystems und der Dauermesseinrichtung zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der Volksbühne am Rudolfplatz als Versammlungsstätte bzw. als Theater in Höhe von bis zu 21.000 € aufgrund des Beschlusses des Finanzausschusses vom 08.07.2019.
Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt