Beschluss: ungeändert empfohlen

Es liegen seitens der Bezirksvertretung Rodenkirchen folgende Anregungen für die Firma Ströer und das beauftragte Architekturbüro ASTOC vor:

  1. Parkhaus: oberirdischen Baukörper reduzieren (Höhe & Ausdehnung nach Norden)
  1. Parkhaus: Lärm- und Abgas-Vermeidung Richtung Siedlung
  2. Nord-Flügel: Geschossigkeit (teilweise) reduzieren
  3. Abstandsflächen: Nachweis der Einhaltung, möglichst der Unterschreitung
  4. Grünausgleich: Berücksichtigung der bestehenden Ausgleichsfläche,  Umsetzung des neu zu schaffenden Ausgleichs vor Ort
  5. Durchlüftung: Untersuchung, inwieweit diese weiterhin gegeben ist
  6. Schall: Reflexion von KVB-Fahrgeräuschen vom südlichen Trakt zur Wesselinger Straße hin vermeiden
  7. Fußweg vom Akazienweg zur Ströer-Allee: nicht mit dem neuen Riegel überbauen, sondern um diesen herumführen (Verlegung!)
  8. ÖPNV:
    1. "eigene" Haltestelle  "Ströer(-Allee)" mit KVB prüfen
    2. neuen Weg von Haltestelle „Sürth“ zur Ströer-Allee parallel zu den Gleisen prüfen
    3. Job-Ticket einführen
    4. Auswirkungen dieser Maßnahmen bei (1) berücksichtigen

 

Die Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten um wohlwollende Prüfung und Umsetzung der o.g. Anregungen der Bewohner.

 

 

So dann lässt Herr Homann über die Vorlage abstimmen.

 

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich des Akazienweges, nördlich der Wohnbebauung zwischen dem Akazienweg und der Industriestraße, östlich der Industriestraße und südlich der Wohnbebauung zwischen der Stadtbahntrasse und der Industriestraße

          —Arbeitstitel: Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth — einzuleiten mit dem Ziel, Gewerbe festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2;

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Pavegos)