Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem
Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
"Zur
Umsetzung des vom Rat am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes (EHZK) beschließt der Stadtentwicklungsausschuss, nach
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB
einen Bebauungsplan für den Bereich verlaufend von der Wasserwerkstraße im
Westen, von den Grünflächen (Gemarkung: Thurn-Strunden, Flur: 70, Flurstück: 280
und Gemarkung: Wichheim-Schweinheim, Flur: 10 und Flurstück 79) im Norden, von
der Heidestraße im Osten und von der Bergisch Gladbacher Straße im Süden —
Arbeitstitel: Wasserwerkstraße in Köln-Dellbrück — aufzustellen mit dem Ziel,
den Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt