Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4.1 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen.
2. ändert
den Beschlusspunkt 1 des Einleitungsbeschlusses (Vorlagen-Nummer: 2978/2018)
redaktionell wie folgt:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das
Gebiet im Bereich Blaue-Funken-Weg in der Gemarkung Köln, Flur 33, auf dem Flurstück
266 (ehemalige Stadtmauer) sowie in südwestlicher südöstlicher
Verlängerung auf dem Flurstück 348 in einer Breite von ca. 12 m und Länge von
ca. 33 m südlich des Blaue-Funken-Weges parallel zum Kartäuserwall mit einer
Größe von ca. 700 m² —Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/
Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Neustadt/Süd—einzuleiten mit dem Ziel,
eine bauliche Erweiterung der Vereinsnutzung festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und Fraktion Die Linke.