Beschluss:

Der Rat beschließt

1.      das Verfahren zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Nr. 70439/07; Arbeitstitel: Flamme Möbel in Köln-Poll für das Eckgrundstück Rolshover Straße 227 südlich Ernst-Weyden-Straße (Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück 675) in Verbindung mit §1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

2.      die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Nr. 70439/07 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.