Beschluss:

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2017 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung:

-       Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO.

-       Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.

-       Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.

-       Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung aufzufordern, die Verbesserungen weiter energisch voranzutreiben.

 

  1. Der Rat beschließt:

-       Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 wird festgestellt.

-       Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-       Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 39.202.068,14 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

-       Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär die zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.

-       Bis Ende des Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen- Plan dafür vorgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig geändert beschlossen.