Beschluss:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2017 zur Kenntnis und
beschließt nach eingehender Beratung:
- Der Ausschuss schließt sich dem
eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt
den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO.
- Er empfiehlt dem Rat die
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.
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Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der
Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.
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Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung
aufzufordern, die Verbesserungen weiter energisch voranzutreiben.
- Der
Rat beschließt:
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2017 wird
festgestellt.
- Der Oberbürgermeisterin wird die
Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
- Der Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von
39.202.068,14 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
ausgeglichen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu
ergreifen, um die beschriebenen Mängel zu beseitigen. Es wird erwartet, dass prioritär die
zentrale Finanzbuchhaltung eingeführt wird.
-
Bis Ende des
Jahres 2019 soll dem RPA ein Zeit-Maßnahmen- Plan dafür vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig geändert beschlossen.