Sitzung: 19.09.2019 STA/0042/2019
Zusatz: Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1406/2019
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, auf die Aufstellung eines
Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet Subbelrather Straße 430-436 in
Köln-Ehrenfeld zu verzichten, sofern der Bauantrag für das Bauteil 4 durch den
Bauantragsteller zurückgezogen wird.
Alternative:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet
Subbelrather Straße 430-436 (Flurstücke 560, 561, 562 und Teilflächen des
Flurstücks 762, Flur 73, Gemarkung Müngersdorf) –Arbeitstitel: Subbelrather
Straße 430-436 in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit einem
Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig –bei Enthaltung der Fraktion Die Linke- zugestimmt.