Zusatz: Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt.

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, auf die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet Subbelrather Straße 430-436 in Köln-Ehrenfeld zu verzichten, sofern der Bauantrag für das Bauteil 4 durch den Bauantragsteller zurückgezogen wird.

 

Alternative:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet Subbelrather Straße 430-436 (Flurstücke 560, 561, 562 und Teilflächen des Flurstücks 762, Flur 73, Gemarkung Müngersdorf) –Arbeitstitel: Subbelrather Straße 430-436 in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen mit einem Anteil von mindestens 30% in Wohngebäuden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig –bei Enthaltung der Fraktion Die Linke- zugestimmt.