Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.    beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4.1 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen.

2.    ändert den Beschlusspunkt 1 des Einleitungsbeschlusses (Vorlagen-Nummer: 2978/2018) redaktionell wie folgt:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Bereich Blaue-Funken-Weg in der Gemarkung Köln, Flur 33, auf dem Flurstück 266 (ehemalige Stadtmauer) sowie in südwestlicher südöstlicher Verlängerung auf dem Flurstück 348 in einer Breite von ca. 12 m und Länge von ca. 33 m südlich des Blaue-Funken-Weges parallel zum Kartäuserwall mit einer Größe von ca. 700 m² —Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Neustadt/Süd—einzuleiten mit dem Ziel, eine bauliche Erweiterung der Vereinsnutzung festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke- zugestimmt.