Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
genehmigt die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1
GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir:
"Zur Umsetzung des vom Rat
am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK)
beschließt der Stadtentwicklungsausschuss, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13
BauGB in Verbindung mit § 9 Absatz 2a BauGB einen Bebauungsplan für
den Bereich verlaufend von der Wasserwerkstraße im Westen, von den Grünflächen
(Gemarkung: Thurn-Strunden, Flur: 70, Flurstück: 280 und Gemarkung:
Wichheim-Schweinheim, Flur: 10 und Flurstück 79) im Norden, von der Heidestraße
im Osten und von der Bergisch Gladbacher Straße im Süden — Arbeitstitel:
Wasserwerkstraße in Köln-Dellbrück — aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss
von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig genehmigt.