Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.         über die zu der 2. Teilaufhebung des für das Gebiet westlich des Kalscheurer Wegs, südlich der Wohnbebauung an der Kendenicher Straße und östlich und nördlich der Siedlergenossenschaft am Kalscheurer Weg mit der Flurstücknummer 735                                   

            —Arbeitstitel: Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock, 2. Teilaufhebung— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4 und 5;

2.         die 2. Teilaufhebung des Bebauungsplanes 6440 Nd/03 (65410/03)

nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV Nordrhein-Westfalen S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Pavegos)