Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen genehmigt nachträglich die am 20.09.2019 unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung:

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020/2021 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 28.08.2019
in Höhe von 101.700 €.


Die Mittel werden wie folgt aufgeteilt.

Bezeichnung Teilergebnis-/Finanzplan

Ansatz 2019

Ansatz 2020/2021

Finanzposition

0301 Schulträgeraufgaben

9.900

10.000

0225.573.1800.7

0416 Kulturförderung

16.000

16.100

0225.573.1800.7

0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen

9.800

9.900

0225.573.1800.7

0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern und -zentren

6.800

6.800

0225.573.1800.7

0604 Kinder- und Jugendarbeit

24.900

25.100

0225.573.1800.7

0801 Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten

26.600

26.800

0225.573.1800.7

1201 Straßen, Wege, Plätze

 

 

 

1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen

6.900

7.000

0225.573.1800.7

Gesamtsummen DR 72

100.900

101.700


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau Sandow)