Beschluss:

Der Integrationsrat schlägt folgende Beschlussfassung vor:

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

 

1.    die Teilnahme an der Landesinitiative „Gemeinsam klappt´s“ sowie die Durchführung des Förderprojekts „KOKIP (Kooperation zur Klärung rechtskreisübergreifender Integrationsprozesse) - Teilhabemanagement für geflüchtete Menschen in Köln“ unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes aus Mitteln des Landes NRW im Rahmen der Initiativen „Gemeinsam klappt´s“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ der Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie MKFFI.
Die Laufzeit des Projektes beginnt am 01.12.2019 und endet zum 31.12.2022.

 

2.    die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von 1.173.826 €  wie folgt:

 

·         im Haushaltsjahr 2019 werden die Mehraufwendungen i. H. v. insgesamt 31.726 € durch Minderaufwendungen in Höhe von 9.059 € im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen sowie durch Mehrerträge i. H. v. 22.667 € im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Zulagen gedeckt.

·         in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stehen für die Mehraufwendungen i. H. v. insgesamt 380.700 € p. a. vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 50.000 € im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung. Die weitere Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von jährlich 58.700 € im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen sowie durch Mehrerträge i. H. v. 272.000 € jährlich im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Zulagen.

·         Für das Haushaltsjahr 2022 sind Aufwendungen i. H. v. insgesamt 380.700 € sowie zweckgebundene Erträge i. H. v. 272.000 € jeweils im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity bei der Haushaltsplananmeldung zu berücksichtigen.

 

3.    für die Projektsteuerung und –koordination (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Einrichtung einer 1,0 Stelle in der Bewertung A12 LBesG NRW bzw. E 11 TVöD zum Stellenplan 2022. Die Stelle wird für den Förderzeitraum 01.12.2019 bis 31.12.2022 befristet eingerichtet. Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.12.2019 wird bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2022 verwaltungsintern eine Verrechnungsstelle bereitgestellt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt (mit den Stimmen der CDU bei einer Enthaltung)

SPD, Grüne, Linke und FDP haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.