Beschluss:
Der
Rat beschließt
1. den in Anlage 2 beigefügten Integrierten Plan als
städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB;
und beauftragt die Verwaltung
2. die zur Umsetzung des Integrierten Plans
notwendigen Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten (Änderung des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplans);
3. weitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu
leiten, um die hohe Qualität der Planung für den öffentlichen Raum und
Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen;
4. einen langfristigen
Standort für den Dirt-Track der AbenteuerHallenKalk im direkten Umfeld der
AbenteuerHallenKalk vorzusehen;
5. für die Verlagerungen des Dirt-Tracks und des
Drogenselbsthilfevereins Vision e.V. entsprechende Mittel bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.