Sitzung: 11.11.2019 BV2/0053/2019
Zusatz: vertagter TOP aus der Sitzung vom 16.09.2019
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 2476/2019
Es
liegt ein Änderungsantrag vor.
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen beantragt folgende Änderungen der Vorlage zur
Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen:
1. Beschluss:
1. Fristen
Alternative a) Die Fristen für Einladung,
TO, Anträge und Beschlussvorlagen sollen mit den Ratsfristen vereinheitlicht
sollen, wie Vw-Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen fünf Stimmen der
CDU-Fraktion und drei Stimmen der Fraktion Die Grünen bei Enthaltung des Herrn
Bronisz mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und des Herrn Ilg abgelehnt.
(nicht anwesend: Herr
Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
2. Beschluss:
Alternative b) Die bisherigen
Fristen sollen beibehalten werden, einschließlich des Vorteils der bisherigen
digitalen Bereitstellung (plus 2 Tage zur Zustellung mit Papier), daher
„Beschlussfassung wie Vorlage mit folgenden Änderungen:
§ 38 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln soll somit folgende Fassung erhalten (Änderungen zur Vorlage
kursiv):
(1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem
Beschlussentwurf spätestens am 10. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der
Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen. Für die Zustellungsfristen gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 werden für Anträge
und Beschlussvorlagen abweichend 9 Arbeitstage vorgesehen.“
Zu § 38 Abs. 2 (Regelung für Anfragen) wird in der Vorlage keine
Änderung vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen fünf Stimmen der
CDU-Fraktion und drei Stimmen der Fraktion Die Grünen mit den Stimmen der
SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimmen des Herrn Bronisz und des Herrn
Ilg zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
3. Beschluss:
6-Wochen-Frist
(9) Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung
der Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung
der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung.
Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der
Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die
Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In
begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des
Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters von
der Sechs-Wochen-Frist
abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der
Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. Bei dringlichen
Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
4. Beschluss:
Rederecht der
Bezirksbürgermeister und deren Vertreter
§ 15 Abs.7 Satz 1 und Satz
3 der Geschäftsordnung werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt:
Bei der Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der
Bezirksvertretung berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/dem
Bezirksbürgermeister im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort
zu erteilen. Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
5. Beschluss:
Anwesenheit der
Bezirksbürgermeister
§ 9 Abs.1 Satz 2 der
Geschäftsordnung bleibt bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
Herr Homann lässt so dann über die geänderte Vorlage abstimmen.
6. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Neufassung der
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der
in Anlage 1 beiliegenden Fassung – mit
folgenden unten aufgeführten Änderungen. Sie tritt am 01.01.2020 in Kraft.
1. Fristen:
Die bisherigen Fristen sollen
beibehalten werden, einschließlich des Vorteils der bisherigen digitalen
Bereitstellung (plus 2 Tage zur Zustellung mit Papier),
„Beschlussfassung wie Vorlage mit folgenden Änderungen:
§ 38 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln soll somit folgende Fassung erhalten (Änderungen zur Vorlage
kursiv):
(1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem
Beschlussentwurf spätestens am 10.
Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der
Bezirksvertretung einzureichen. Für
die Zustellungsfristen gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 werden für Anträge und
Beschlussvorlagen abweichend 9 Arbeitstage vorgesehen.“
Zu § 38 Abs. 2 (Regelung für Anfragen) wird in der Vorlage keine Änderung
vorgeschlagen.
2. 6-Wochen-Frist
(9)
Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der
Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung
der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung.
Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der
Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die
Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In
begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des
Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters von
der Sechs-Wochen-Frist
abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der
Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. Bei dringlichen
Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.
3. Rederecht der
Bezirksbürgermeister und deren Vertreter
§ 15 Abs.7 Satz 1 und Satz
3 der Geschäftsordnung werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt:
Bei der Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der
Bezirksvertretung berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/dem
Bezirksbürgermeister im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort
zu erteilen. Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen.
4. Anwesenheit der
Bezirksbürgermeister
§ 9 Abs.1 Satz 2 der Geschäftsordnung
bleibt bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)