Es liegt ein Änderungsantrag vor.

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beantragt folgende Änderungen der Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen:
 
 
1. Beschluss:

 

1.    Fristen
Alternative a)
Die Fristen für Einladung, TO, Anträge und Beschlussvorlagen sollen mit den Ratsfristen vereinheitlicht sollen, wie Vw-Vorlage.

 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen fünf Stimmen der CDU-Fraktion und drei Stimmen der Fraktion Die Grünen bei Enthaltung des Herrn Bronisz mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und des Herrn Ilg abgelehnt.

(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)

 

2. Beschluss:

 
Alternative b) Die bisherigen Fristen sollen beibehalten werden, einschließlich des Vorteils der bisherigen digitalen Bereitstellung (plus 2 Tage zur Zustellung mit Papier), daher
 
„Beschlussfassung wie Vorlage mit folgenden Änderungen:
§ 38 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln soll somit folgende Fassung erhalten (Änderungen zur Vorlage kursiv):
 
(1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens am 10. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen. Für die Zustellungsfristen gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 werden für Anträge und Beschlussvorlagen abweichend 9 Arbeitstage vorgesehen.“
 
Zu § 38 Abs. 2 (Regelung für Anfragen) wird in der Vorlage keine Änderung vorgeschlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen fünf Stimmen der CDU-Fraktion und drei Stimmen der Fraktion Die Grünen mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimmen des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
 

3. Beschluss:

 
6-Wochen-Frist
(9) Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters von der Sechs-Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. Bei dringlichen Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)

 

4. Beschluss:

 

Rederecht der Bezirksbürgermeister und deren Vertreter
§ 15 Abs.7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt:

Bei der Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der Bezirksvertretung berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu erteilen. Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)

 

 

5. Beschluss:

Anwesenheit der Bezirksbürgermeister
§ 9 Abs.1 Satz 2 der Geschäftsordnung bleibt bestehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)

 

 

Herr Homann lässt so dann über die geänderte Vorlage abstimmen.

 

 

6. Beschluss:
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung – mit folgenden unten aufgeführten Änderungen. Sie tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 

 

1. Fristen:

 

Die bisherigen Fristen sollen  beibehalten werden, einschließlich des Vorteils der bisherigen digitalen Bereitstellung (plus 2 Tage zur Zustellung mit Papier),
 
„Beschlussfassung wie Vorlage mit folgenden Änderungen:
§ 38 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln soll somit folgende Fassung erhalten (Änderungen zur Vorlage kursiv):
 
(1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens am 10. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen. Für die Zustellungsfristen gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 werden für Anträge und Beschlussvorlagen abweichend 9 Arbeitstage vorgesehen.“
 
Zu § 38 Abs. 2 (Regelung für Anfragen) wird in der Vorlage keine Änderung vorgeschlagen.

 

 

2. 6-Wochen-Frist
(9) Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters von der Sechs-Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. Bei dringlichen Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW. 

 

 

3. Rederecht der Bezirksbürgermeister und deren Vertreter
§ 15 Abs.7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt:

Bei der Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der Bezirksvertretung berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu erteilen. Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen.

 

 

4. Anwesenheit der Bezirksbürgermeister
§ 9 Abs.1 Satz 2 der Geschäftsordnung bleibt bestehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)