Nachtrag: 11.10.2019
Sitzung: 11.10.2019 Finanzausschuss
Zusatz: Tischvorlage
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1374/2019
Beschluss:
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Haushaltssatzung wird wie folgt ergänzt:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit folgenden
Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für
die Jahre 2020/2021 zu beauftragen:
1. Ausgleich von Aufwandsminderungen
Die Verwaltung wird
beauftragt, die im Hpl-Entwurf 2020/2021 aufgrund von Kürzungen entstandenen
Aufwandsminderungen in Teilergebnisplänen betreffend Teilplanzeilen 13, 15 und
16, die auf rechtlichen Verpflichtungen aus Verträgen, gesetzlichen
Bestimmungen, Ratsbeschlüssen oder politischen Haushaltsbeschlüssen beruhen,
zurückzunehmen.
Im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung, z.B. durch über- und
außerplanmäßige Aufwendungen, ist seitens der Verwaltung eine geeignete Deckung
sicherzustellen. Dies betrifft z.B. die Volkshochschule (0414), die
Kulturförderung (0416), Integrationsmaßnahmen (0504), Kinder- und Jugendarbeit
(0604), wie z.B. Hausaufgabenhilfe und Übermittagsbetreuung, Hilfe für junge
Menschen und ihre Familien (0606) und die Sportförderung (0801).
Die Maßnahmen und Veränderungen sind gegenüber dem Finanzausschuss zu
dokumentieren.
2.
KiBiz
Evtl. notwendiger Mehraufwand im Teilplan
Kindertagesbetreuung (0603) durch die bevorstehende Novellierung des
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist ebenfalls durch die unterjährige
Bewirtschaftung im Haushaltsplan sicherzustellen.
Darüber hinaus ist darzustellen, wie die
Schaffung von weiteren Kita-Plätzen bei freien Trägern in den Haushaltsjahren
2020 und 2021 gesichert werden kann.
3. Drittes Frauenhaus
Der Rat befürwortet die
Etablierung eines barrierefreien dritten Frauenhauses mit der
Aufnahmemöglichkeit für Jungen über 12 Jahren. Die Verwaltung wird daher
beauftragt, ein entsprechendes Grundstück oder eine bestehende Immobilie zu
suchen und die genauen Investitionskosten zu ermitteln. Des Weiteren wird die
Verwaltung beauftragt, beim Land NRW dementsprechenden Bedarf anzumelden und
eine Förderung im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus der Wohnraumförderungsbestimmungen
(WFB) des Landes NRW zu beantragen.
4. ZADIK u. Musikfabrik
Die SK
Stiftung Kultur der Sparkasse Köln Bonn wird aufgefordert, für die
Kultureinrichtungen „Zentralarchiv für deutsche und internationale
Kunstmarktforschung e. V.” (ZADIK) und
das „Ensemble Musikfabrik“ die Nutzung der von ihr vermieteten Räumlichkeiten
in geeigneter Weise auch zukünftig sicherzustellen und somit dem Stiftungszweck
nachzukommen.
5. Energetische Optimierung der
Straßenbeleuchtung
Im Hpl 2018 wurden 1 Mio. Euro zur Umrüstung
der Beleuchtung in Straßen und Unterführungen auf LED im Teilplan 1201 durch
den politischen Änderungsbeschluss bereitgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, dieses Optimierungsprogamm mittelfristig fortzusetzen und dafür je
Haushaltsjahr auskömmliche Mittel zu veranschlagen.
6. Arbeitsmarktförderung
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Auftragsvergabe an städtische Kölner Gesellschaft für Arbeit und
Berufsförderung unter Nutzung der Inhousefähigkeit und unter Beachtung des
Gebots der Wirtschaftlichkeit zu verstärken sowie Lösungen zur Sicherung
der Liquidität der KGAB vorzulegen. Dem Finanzausschuss wird halbjährlich über
die Umsetzung berichtet.
7. Entsiegelung u. Begrünung von Flächen im Stadtgebiet
Die Verwaltung wird beauftragt,
geeignete Flächen auf dem Kölner Stadtgebiet zu entsiegeln und wo möglich zu
begrünen. Dabei sind Flächen auf den Schulhöfen prioritär zu berücksichtigen.
Außerdem ist die Entsiegelung und Begrünung von Verkehrsinseln zu prüfen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, dem Umweltausschuss ein Programm
mit dem Ziel der Entsiegelung von Vorgärten vorzulegen und dabei auch
finanzielle Anreize zu schaffen.
8. Kostenfreie
ÖPNV-Nutzung von Schulkassen bei Ausflügen zu kulturellen Einrichtungen
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in
Verhandlungen zu treten, wie für Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz
eines Schülertickets sind, eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV bei dem Besuch von
kulturellen Einrichtungen ermöglicht werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke - zugestimmt